Umsatzsteuer: Ausnahmeregelung für Deutschland in Bezug auf den Steuer-schuldner bei Bauleistungen – Einbeziehung der Lieferung von Gegenständen (Urteil vom 13.12.2012, C-395/11)
Art. 2 Nr. 1 der Entscheidung 2004/290/EG des Rates vom 30. 3. 2004 zur Ermächtigung Deutschlands zur Anwendung einer von Art. 21 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichenden Regelung ist dahin auszulegen, dass der Begriff der “Bauleistungen” in dieser Bestimmung neben den als Dienstleistungen im Sinne von Art.…
EuGH, RIW 2013, 414 (Urteil vom 13.12.2012, C-395/11)
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