OLG Düsseldorf
Unwirksame Vereinbarung englischen Rechts zwischen deutschen Anlegern und ausländischem Terminbroker
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 1994 - 17 U 129/93;
OLG Düsseldorf
vom 14.01.1994
- 17 U 129/93
RIW
1994, 420
(Heft 5)
Sachverhalt:Die Beklagte zu 1) befaßt sich damit, Interessenten für Börsentermingeschäfte zu gewinnen. Ausgeführt werden die Geschäfte von der Beklagten zu 2). Die Klägerin, eine bei einem Versicherungsmakler tätige Angestellte, wurde durch Telefonverkäufer der Beklagten zu 1) dazu veranlaßt, eine »Kundenvereinbarung« zu unterschreiben, in der sie die Beklagte zu 2) beauftragte, für sie Börsentermingeschäfte durchzuführen. In Nr. 14 der Kundenvereinbarung heißt es: »Diese Vereinbarung unterliegt ...
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