Verdeckte Gewinnausschüttung: Sperrwirkung von Art. 6 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959 (Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk) gegenüber Sonderbedingungen bei beherrschenden Gesellschaftern (Urteil vom 11.10.2012, I R 75/11)
Der abkommensrechtliche Grundsatz des “dealing at arm's length” (nach Art. 9 Abs. 1 OECDMustAbk, hier: nach Art. 6 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959) entfaltet bei verbundenen Unternehmen eine Sperrwirkung gegenüber den sog. Sonderbedingungen, denen beherrschende Unternehmen im Rahmen der Einkommenskorrektur nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG bei Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung unterworfen sind.
BFH, RIW 2013, 415-416 (Urteil vom 11.10.2012, I R 75/11)
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