OLG Düsseldorf
Vergütung für erbrachte Grenzformalitäten und Verzollung
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. November 1993 - 18 U 99/93;
OLG Düsseldorf
vom 18.11.1993
- 18 U 99/93
RIW
1994, 598
(Heft 7)
Aus den Gründen:»1. Den zugesprochenen Betrag hat die Klägerin nach den Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung zu beanspruchen (§§ 675, 631, 670 BGB; 343 HGB): zum einen als Vergütung für erbrachte Grenzformalitäten und Verzollung ... zum anderen als Aufwendungsersatz, nämlich für vorgelegte Einfuhrumsatzsteuer und Zoll ... Sachlich gehörte die Anmeldung der transportierten Waren (Pferde) am Grenzübergang und die Verzollung zu den eigenen Aufgaben der Beklagten. Als Frachtführer ...
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