Vermietung von Immobilien – Definition der festen Niederlassung i. S. d. Mehrwertsteuerrechts (Urteil vom 03.06.2021, C-931/19)
Eine in einem Mitgliedstaat vermietete Immobilie stellt keine feste Niederlassung im Sinne des Art. 43 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. 11. 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sowie der Art. 44 und 45 der Richtlinie 2006/112 in der durch die Richtlinie 2008/8/EG des Rates vom 12. 2. 2008 geänderten Fassung dar, wenn der Eigentümer der Immobilie nicht über eigenes Personal für die Leistungsbewirkung im Zusammenhang mit der Vermietung verfügt.…
EuGH, RIW 2022, 714 (Urteil vom 03.06.2021, C-931/19)
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