LG Frankfurt a. M.
Verspätete Rüge der internationalen und örtlichen Unzuständigkeit nach Art. 18 EuGVÜ
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. Mai 1993 - 3/2 0 97/92;
LG Frankfurt a. M.
vom 12.05.1993
- 3/2 0 97/92
RIW
1993, 933
(Heft 11)
Sachverhalt:Die italienische Klägerin macht gegen die deutsche Beklagte Kaufpreisforderungen, die Beklagte widerklagend Gegenansprüche geltend. Erstmals in der mündlichen Verhandlung rügte die Beklage die örtliche Unzuständigkeit des Landgerichts Frankfurt am Main, nachdem sie sich in ihrer Klageerwiderung im wesentlichen mit materiellrechtlichen Einwendungen (Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungserklärungen) sowie mit Gegenansprüchen, die sie zur Aufrechnung stellte, auf die Klage eingelassen ...
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