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RIW 1996, 779
 
BGH
Verwendung der Bezeichnung »Internationale Sozietät von Rechtsanwälten und Attorneys-at-Law«

BGH, Entscheidung vom 25. April 1996 - I ZR 106/94;

BGH vom 25.04.1996 - I ZR 106/94
RIW 1996, 779 (Heft 9)
Sachverhalt:Die Beklagten sind bei dem Landgericht D. als Rechtsanwälte zugelassen und üben ihre Tätigkeit gemeinsam aus. Sie arbeiten mit der US-amerikanischen anwaltlichen Partnership nach dem Recht des Staates New York »S. & St.« zusammen. Auf den von der Beklagten verwendeten Briefbögen ist unter der US-amerikanischen Partnership S. & St. »Internationale Sozietät von Rechtsanwälten und Attorneys-at-Law« angegeben. Der klagende Anwalt-Verein hat die Gestaltung des Briefbogens der Beklagten ...

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