Vollsteckung eines Kostenfestsetzungs-beschlusses als Europäischer Vollstreckungstitel – ordnungsgemäße Belehrung des Schuldners (Beschluss vom 21.07.2011, I ZB 71/09)
Weist der Rechtspfleger einen Antrag auf Widerruf der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel zurück329 und weist auch der Richter die dagegen gerichtete Erinnerung zurück, ist gegen dessen Entscheidung kein Rechtsmittel gegeben. Widerruft dagegen der Richter auf die Erinnerung gegen die den Widerruf ablehnende Entscheidung des Rechtspflegers die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel, …
BGH, RIW 2012, 328-330 (Beschluss vom 21.07.2011, I ZB 71/09)
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