MEYER-REUMANN, Rolf
Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile, Schiedssprüche, Urkunden und Vergleiche in den Vereinigten Arabischen Emiraten
RIW
1994, 780
(Heft 9)
Die Voraussetzungen für die Vollstreckung eines ausländischen Urteils in den Vereinigten Arabischen Emiraten sind in den Artikeln 235-238 der VAE-Zivilprozeßordnung (VAE-ZPO, VAE-Bundesgesetz Nr. 11 aus 1992) geregelt. Bis zum Inkrafttreten wurden teils die Vorschriften der ZPO des Emirates Abu Dhabi und andere Quellen analog angewandt, was im Einzelfall zu interessengerechten Lösungen führte. Die unsichere Rechtslage war jedoch unbefriedigend. Die Grundsätze der neuen VAE-ZPO, die in ...
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