Hanseatisches OLG Hamburg
Vollstreckbarerklärung eines französischen Urteils zum seerechtlichen Haftungsrecht und deutschen ordre public
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. September 1994 - 6 W 39/94;
Hanseatisches OLG Hamburg
vom 15.09.1994
- 6 W 39/94
RIW
1995, 680
(Heft 8)
Sachverhalt:Die Antragstellerin ist eine Gesellschaft französischen Rechts. Die Antragsgegner sind Reeder/Partenreeder des MS X. das unter deutscher Flagge fährt. Beim Auslaufen aus einem französischen Hafen kam es zu einem Unfall. Das Schiff war zu diesem Zeitpunkt nach Maßgabe der damals gültigen deutschen Schiffsbesetzungsordnung ordnungsgemäß, d. h. personell hinreichend besetzt. Vor dem Auslaufen war ein Lotse an Bord gekommen. Nach den Feststellungen des Seeamtes Hamburg ist der Unfall ...
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