OLG Düsseldorf
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils - Anordnung einer Sicherheitsleistung
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Mai 1998 - 3 W 157/98;
OLG Düsseldorf
vom 27.05.1998
- 3 W 157/98
RIW
1998, 969
(Heft 12)
Sachverhalt:Die Antragsgegnerin ist mit vorläufig vollstreckbarer Verfügung (Artikel 186 Satz 3, 633, 648 der italienischen Zivilprozeßordnung) vom 27. 9. 1996 zur Zahlung von 11 581,28 DM verurteilt worden. Durch Urteil des Amtsgerichts Prato vom 7. 7. 1997 ist die vorläufige vollstreckbare Verfügung (Mahnbescheid) bestätigt worden. Das Urteil ist für vorläufig vollstreckbar erklärt worden. Gegen dieses Urteil hat die Antragsgegnerin inzwischen in Italien Berufung eingelegt. Auf Antrag der ...
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