OLG Düsseldorf
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils nur unter Sicherheitsleistung
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 3 W 429/00;
OLG Düsseldorf
vom 21.02.2001
- 3 W 429/00
RIW
2001, 620
(Heft 8)
SachverhaltDie Antragstellerin erwirkte gegen die Antragsgegnerin den Beschluss des Landgerichts Mailand vom 23. 5. 2000. Es handelt sich dabei um einen vorläufig vollstreckbaren Zahlungsbefehl - »ordinanza d'ingiunzione« - gemäß Art. 186 der italienischen Zivilprozessordnung, wonach die Antragsgegnerin einen Betrag von 786 947 096 ITL nebst den gesetzlichen Zinsen vom 20. 7. 1998 bis zum Ausgleich und nebst den Gerichtskosten im Gesamtbetrag von 3 500 000 ITL an die Antragstellerin zu zahlen ...
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