Voraussetzungen für eine Mehrwertsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlicher Lieferung (Urteil vom 09.02.2017, C-21/16)
Art. 131 und Art. 138 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. 11. 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass sie die Steuerverwaltung eines Mitgliedstaats daran hindern, die Mehrwertsteuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung nur aus dem Grund zu versagen, dass der im Bestimmungsmitgliedstaat ansässige Erwerber, der eine für die Umsätze in diesem Staat gültige Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer besitzt, …
EuGH, RIW 2017, 237-241 (Urteil vom 09.02.2017, C-21/16)
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