AG Heidelberg
Identitätswahrende Sitzverlegung einer GmbH und Gemeinschaftsrecht
AG Heidelberg, Entscheidung vom 3. März 2000 - HRB 831-SNH;
AG Heidelberg
vom 03.03.2000
- HRB 831-SNH
RIW
2000, 557
(Heft 7)
Vorlagefragen1. Gehört eine Sitzverlegung einer nach deutschem Recht wirksam errichteten und im deutschen Register eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), deren alleinige Gesellschafterin eine spanische Firma ist, nach Spanien unter Wahrung der Identität zu den von Art. 43, 48 EG (Art. 52, 58 EGV a. F.) erfassten Rechten?2. Stehen Art. 43, 48 EG (Art. 52, 58 EGV a. F.) einer Regelung entgegen, die eine Sitzverlegung einer nach deutschem Recht wirksam errichteten und im ...
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