BFH
Muss Mitteilung nach Art. 4 Nr. 19 ZK Hinweis auf versteckte Ware enthalten, und wer ist zur Abgabe der Mitteilung verpflichtet?
BFH, Entscheidung vom 7. Mai 2002 - VII R 39/01;
BFH
vom 07.05.2002
- VII R 39/01
RIW
2002, 723
(Heft 9)
Sachverhalt:Der Kläger ist litauischer Staatsbürger. Er reiste im August 1998 als Beifahrer eines in Litauen zugelassenen Lastzuges über die Fähre Klaipeda/Travemünde in die Bundesrepublik Deutschland ein. Die in seinem Eigentum stehende Zugmaschine war mit einem dem Kläger nicht gehörenden Kühlauflieger verbunden. In diesem waren Holzpaletten verladen, die in Travemünde - wie sich aus den vom FG in Bezug genommenen Akten ergibt - zum externen gemeinschaftlichen Versandverfahren abgefertigt ...
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