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RIW 2012, 733
BFH 
Widerstreitende Steuerbescheide – Berücksichtigung von Steuerbescheiden aus anderen EU-Staaten (Urteil vom 12.05.2012, I R 73/10)

Ein Steuerbescheid kann bei Doppelberücksichtigung eines Sachverhalts auch dann nach Maßgabe von § 174 Abs. 1 AO geändert werden, wenn der widerstreitende Steuerbescheid von einer Behörde eines EU-Mitgliedstaats stammt.

BFH, RIW 2012, 733-736 (Urteil vom 12.05.2012, I R 73/10)

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