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RIW 1994, 1046
 
OLG Karlsruhe
Wirksame Vereinbarung des Gerichtsstands des Erfüllungsorts nach dem EuGVÜ

OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Februar 1993 - 4 U 61/92;

OLG Karlsruhe vom 11.02.1993 - 4 U 61/92
RIW 1994, 1046 (Heft 12)
Sachverhalt:Die Klägerin hat ihren Sitz in Deutschland, die Beklagte ist in Italien ansässig. Mit der Klage macht die Klägerin Kaufpreisansprüche geltend. Die Beklagte bestreitet die internationale Zuständigkeit des Landgerichts Waldshut-Tiengen, lediglich fürsorglich macht sie Mängel geltend. Seit Anfang 1989 stehen die Parteien in Geschäftsverbindung. Die Beklagte kaufte von der Klägerin Stoffe, die per Spedition von Deutschland nach Italien geschickt wurden. Die Kaufverträge wurden in Italien ...

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