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RIW 2013, 317
 
BAG
Zulässigkeit eines mit einem Insolvenzverwalter englischen Rechts ("administrator") abgeschlossenen Interessenausgleichs mit Namensliste - deutscher Gerichtsstand bei Kündigungsschutzklage

Nr. 44/2001 Art. 1;Nr. 1346/2000 Art. 3, 10. 16, 26;§§ 113, 125; Arbeitsvertragsstatut, Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens in England nach der EuInsVO, Abschluss eines Interessenausgleichs über Kündigungen mit Namensliste in Deutschland mit dem in England bestellten Administrator, Zulässigkeit, Gerichtsstand in Deutschland, Gerichtsstand, internationaler, G. in Deutschland, Insolvenzverwalter, Interessenausgleich, Abschluss eines I. über Kündigungen mit Namensliste in Deutschland mit dem in England bestellten Administrator, Kündigung, Abschluss eines Interessenausgleichs über K. mit Namensliste in Deutschland mit dem in England bestellten Administrator, Namensliste, Abschluss eines Interessenausgleichs über Kündigungen mit N. in Deutschland mit dem in England bestellten Administrator

BAG vom 20.09.2012 - 6 AZR 253/11
RIW 2013, 317 (Heft 5)

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