SCHÜTZE, A. Rolf
Zur Verbürgung der Gegenseitigkeit bei der Prozeßkostensicherheit im deutsch-amerikanischen Verhältnis
RIW
1996, 479
(Heft 6)
Nach § 110 Abs. 2 Nr. 1 ZPO entbindet die Gegenseitigkeit von der Verpflichtung zur Stellung einer cautio iudicatum solvi. Bei der Gegenseitigkeitsprüfung ist auf die tatsächliche Verbürgung abzustellen1Vgl. BGH, WM 1982, 458 = RIW 1982, 286; OLG Frankfurt a. M., MDR 1973, 232; OLG Frankfurt a. M., RIW 1989, 906 mit Anm. Patzina; LG Nürnberg-Fürth, RIW 1989, 906 mit Anm. Schütze, IPRax 1990, 87; Danelzik, Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten, Diss. Bonn 1976, S. 48 ff.; Schütze, Zur ...
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