Zusatzsteuer auf erhitzten Tabak – besonderer Zweck – andere Steuerstruktur und anderer Steuersatz (Urteil vom 14.03.2024, C-336/22)
Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. 12. 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG ist dahin auszulegen, dass die Wendung “für besondere Zwecke auf verbrauchsteuerpflichtige Waren [erhobene] andere indirekte Steuer” eine auf erhitzten Tabak anwendbare Zusatzsteuer in Höhe von 80 % des Betrags der Verbrauchsteuer auf Zigaretten abzüglich des Betrags der auf den erhitzten Tabak anwendbaren Verbrauchsteuer erfasst.…
EuGH, RIW 2024, 284-288 (Urteil vom 14.03.2024, C-336/22)
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