Hanseatisches OLG Bremen
Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Ansprüchen gegen eine Person mit schwedischem Wohnsitz
OLG Bremen, Entscheidung vom 25. September 1997 - 2 U 83/97;
Hanseatisches OLG Bremen
vom 25.09.1997
- 2 U 83/97
RIW
1998, 63
(Heft 1)
Sachverhalt:Der Kläger macht Ansprüche aus §§ 32 a, b GmbHG gegen die Beklagte geltend. Die Parteien streiten um die internationale und örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts. Der Kläger ist Konkursverwalter über das Vermögen der Firma X. GmbH mit Sitz in Bremen. Alleingesellschafterin der Gemeinschuldnerin ist die Firma Y.-Holding GmbH, deren Alleingesellschafterin wiederum die Beklagte ist. Die Beklagte besitzt die schwedische Staatsangehörigkeit. Sie unterhält in Hamburg eine Wohnung ...
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