Hanseatisches OLG Hamburg
Einstweilige Verfügung bei Anspruch aus einem Schiedsvertrag
OLG Hamburg, Entscheidung vom 6. Mai 1996 - 6 W 32/96;
Hanseatisches OLG Hamburg
vom 06.05.1996
- 6 W 32/96
RIW
1996, 857
(Heft 10)
Aus den Gründen:»Das von der Antragstellerin angerufene Landgericht Hamburg war für den Erlaß der Einstweiligen Verfügung als 'Gericht der Hauptsache' im Sinne von § 919 i. V. m. § 936 ZPO zuständig. Die zwischen den Parteien bestehende Schiedsgerichtsvereinbarung sieht als Ort des Schiedsgerichts Hamburg vor. Mit dieser Vereinbarung haben die Parteien zugleich eine Regelung darüber getroffen, welche staatlichen Gerichte örtlich zuständig sein sollen für alle die Maßnahmen, die das ...
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