LAUFFS, Andreas
Überblick über das Arbeitsrecht für Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung in der Volksrepublik China
RIW
1993, 32
(Heft 1)
I. Einführung1Abkürzungen: AV = Abkürzung für alle Arbeitsverordnungen, Bestimmungen oder Methoden zum Arbeitsrecht. Ortsrechtliche Arbeitsverordnungen werden aus Platzgründen nur mit dem Erscheinungsort, dem Kürzel »AV«, dem Datum der Verabschiedung oder des Inkrafttretens und der Fundstelle zitiert; CCH = Commerce Clearing House Inc., China Laws for Foreign Business, Loseblattsammlung in chinesischer und englischer Sprache, North Ryde, Australien; GGB = Guowuyuan Gongbao (Gazette des ...
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Recht der internationalen Wirtschaft
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