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SRNL 2024, 12
 

Kein Quatsch: §§-Likes bei LinkedIn

Man weiß, dass Juristen auf die seltsamsten Ideen kommen. Vor allem, wenn vielleicht gerade eine Beschäftigungsflaute herrscht. So haben tatsächlich viele Rechtsanwälte bei einer Umfrage von LinkedIn mitgemacht, mit der nach dem jeweiligen „Lieblingsparagrafen“ gefragt wurde. Häufig genannt wurde § 242 BGB, vermutlich weil in rauen Zeiten eine besondere Sehnsucht nach der Rückkehr zu Treu und Glauben besteht. Auch § 1619 BGB (Dienstleistungen in Haus und Geschäft) fand Erwähnung. Sicherlich benannt von geplagten Juristeneltern, deren Sprösslinge ihre Zimmer nicht aufräumen, sich vor Arbeiten im Haushalt drücken und Loseblattsammlungen nicht ergänzen wollen. Besondere Erwähnung fand auch § 90a Satz 1 und Satz 2 BGB: Danach sind Tiere denkende und fühlende Lebewesen, deren besonderer Schutz den Befürwortern offensichtlich am Herzen liegt. Aber gilt das auch für Plagegeister wie Zecken, Kriebelmücken, die portugiesische Galeere oder Würfelquallen?

SRNL 2024 S. 12 (13)

Abbildung 12

 
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