R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
Logo ruw-online
Logo ruw-online
Suchmodus: genau  
 
 
SRNL 2022, 5
 

Neufassung IDW S11

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) versorgt die Wirtschaft regelmäßig auch mit Standards zur Beurteilung von Insolvenzeröffnungsgründen. Nicht einmal ein Jahr hat es gedauert, bis das IDW diese Standards angepasst hat, indem die mit dem SanInsFoG am 01.01.2021 in Kraft getretenen Änderungen der Prognosezeiträume und der Höchstfristen für die Insolvenzantragstellung einbezogen wurden. Vom Ursprung her erhalten die IDW-Standards lediglich bindende Vorgaben für Wirtschaftsprüfer zu Rechnungslegungs- und Prüfungsfragen und definieren damit die Grundsätze einer ordnungsgemäße Abschlussprüfung. Wirtschaftsprüfer sind hieran gebunden.

Inzwischen geht die Bedeutung der Standards aber über die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abschlussprüfung hinaus. Sie können auch zur Schließung vertraglicher Regelungslücken dienen und herangezogen werden, wenn es darum geht, die Handlungsweise von Geschäftsführern in der Krise zu beurteilen. Für diese werden sie damit, ebenso wie für deren Berater, zu einer wichtigen Richtschnur, insbesondere wenn es darum geht, etwa bestehende Insolvenzantragspflichten zweifelsfrei zu beurteilen.

Besonders wertvoll sind die Standards von IDW S11 bei der Beurteilung etwaiger Antragspflichten in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Hier hat das Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) übergangsweise die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht geregelt, wobei die Regelungen mehrfach nicht nur zeitlich sondern auch inhaltlich geändert wurden. In den Standards findet man dazu eine Abbildung, die auf einen Blick eine sichere Beurteilung ermöglicht.

Unser Tipp deshalb:

Die IDW S11-Standards gehören ins Pflichtenheft zur Krisenfrüherkennung.

 
stats