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STB 2006, 121
BFH 
Abzug von Arbeitszimmeraufwendungen während der Erwerbslosigkeit ([unbekannt] vom 02.12.2005, VI R 63/03)

Nutzt ein Steuerpflichtiger ein häusliches Arbeitszimmer während einer Phase der Erwerbslosigkeit zur Vorbereitung auf eine künftige Erwerbstätigkeit, so kann er die Aufwendungen für das Arbeitszimmer regelmäßig nur geltend machen, wenn und soweit ihm der Werbungskostenabzug auch unter denzu erwartenden Umständen der späteren beruflichen Tätigkeit zustehenwürde.

BFH, StB 2006, 121 ([unbekannt] vom 02.12.2005, VI R 63/03)

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