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STB 2015, 338
BFH 
Änderung von Steuerbescheiden: Neue Tatsachen i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO und unlautere Mittel i. S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO – Definition der „arglistigen Täuschung“ – Abweichende rechtliche Würdigung hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung einer Einzahlung in eine Direktversicherung ([unbekannt] vom 08.07.2015, VI R 51/14)

Hat der Steuerpflichtige dem FA den für die Besteuerung maßgeblichen Sachverhalt im Veranlagungsverfahren vollständig offengelegt, handelt er nicht arglistig und bedient sich auch nicht sonstiger unlauterer Mittel i. S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO, wenn er sich im Einspruchsverfahren weiterhin auf Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung bezieht, denen nach Auffassung des FA eine unzutreffende rechtliche Würdigung des Arbeitgebers zugrunde liegt.…

BFH, StB 2015, 338 ([unbekannt] vom 08.07.2015, VI R 51/14)

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