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STB 2009, 101
BFH 
Änderung von Steuerbescheiden nach Eingang einer nicht wirksamen strafbefreienden Erklärung – Sperrgrund – Entdeckung der Tat – Zulassung der Revision – Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren – Anerkennung zusätzlicher Betriebsausgaben bei Schätzung – Erlöschen von Steueransprüchen ([unbekannt] vom 26.11.2008, X R 20/07)

Will die Finanzbehörde nach Eingang einer wegen des Vorliegens eines Sperrgrunds nicht wirksamen strafbefreienden Erklärung zunächst ergangene Steuerbescheide ändern, dann muss sie nicht zuvor die nach § 10 Abs. 2 Satz 1 StraBEG bewirkte Steuerfestsetzung aufheben.

BFH, StB 2009, 101 ([unbekannt] vom 26.11.2008, X R 20/07)

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