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STB 2005, 121
BFH 
Agenturgeschäft, betriebliche Veranlassung von Schuldzinsen, keine Erfassung der vereinnahmten und an den Eigentümer weitergeleiteten Gelder bei der Gewinnermittlung ([unbekannt] vom 04.11.2004, III R 5/03)

Die aus Agenturgeschäften vereinnahmten Geldbeträge (hier Erlöse eines Tankstellenpächters für Mineralölprodukte) sind auch bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nicht als Betriebseinnahmen, die Weiterleitung dieser Beträge nicht als Betriebsausgabe zu erfassen. Verwendet der Unternehmer diese in fremdem Eigentum stehenden Geldbeträge zunächst für private Zwecke und nimmt sodann Darlehen auf, …

BFH, StB 2005, 121 ([unbekannt] vom 04.11.2004, III R 5/03)

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