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STB 2005, 326
BFH 
Antrag auf Entstrickung einbringungsgeborener Anteile grundsätzlich nicht widerrufbar ([unbekannt] vom 31.05.2005, I R 28/04)

Der Antrag auf Entstrickung einbringungsgeborener Anteile nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG 1995 kann im Regelfall nicht widerrufen oder zurückgenommen werden.

BFH, StB 2005, 326 ([unbekannt] vom 31.05.2005, I R 28/04)

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