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STB 2006, 363
BFH 
Anwendbarkeit des § 23a Abs. 1 UStG in Neugründungsfällen ([unbekannt] vom 27.06.2006, V B 143/05)

Für die Anwendbarkeit der Regelung zur Berechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge nach Durchschnittssätzen gemäß § 23a UStG ist im ersten Kalenderjahr der unternehmerischen Betätigung der voraussichtliche Umsatzdieses Jahres maßgebend.

BFH, StB 2006, 363 ([unbekannt] vom 27.06.2006, V B 143/05)

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