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STB 2019, 252
BFH 
Anwendung des § 129 AO bei Abgabe elektronischer Steuererklärungen; offenbare Unrichtigkeit bei nicht ausgefüllter Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung ([unbekannt] vom 22.05.2019, XI R 9/18)

Die in der Rechtsprechung des BFH zu § 129 AO entwickelten Grundsätze gelten auch bei der Einreichung elektronischer Steuererklärungen.

BFH, StB 2019, 252 ([unbekannt] vom 22.05.2019, XI R 9/18)

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