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STB 2009, 246
BFH 
Arbeitseinkünfte eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten einer schweizerischen Kapitalgesellschaft mit Tätigkeiten in Drittstaaten ([anhängig] vom 31.12.9999, I R 92/08)

Sind Arbeitseinkünfte eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten einer schweizerischen Kapitalgesellschaft nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d DBA-Schweiz von der deutschen Steuer (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen, weil die tatsächlich in Drittstaaten verrichtete Arbeit im Sinne des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d als in der Schweiz ausgeübte Arbeit gilt?

BFH, StB 2009, 246 ([anhängig] vom 31.12.9999, I R 92/08)

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