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STB 2005, 205
BFH 
Arzneimittelabpackung, steuerbegünstigte Verwendung von Strom ([unbekannt] vom 23.02.2005, VII R 27/04)

Ein Unternehmen, dessen Tätigkeitsschwerpunkt im Parallelimport und Abpacken von Arzneimitteln besteht, ist kein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes i.S. von § 9 Abs. 3 StromStG. Die Gewährung einer Steuerbegünstigung kommt daher nicht in Betracht.

BFH, StB 2005, 205 ([unbekannt] vom 23.02.2005, VII R 27/04)

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