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STB 2005, 233
BFH 
Aufwendungen für ein vorgehaltenes Arbeitszimmer während der Arbeitslosigkeit als vorab entstandene Werbungskosten ([anhängig] vom 31.12.9999, VI R 90/04)

Sind die Aufwendungen für ein vorgehaltenes Arbeitszimmer während der Arbeitslosigkeit als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar? Wird der Begriff der „vorab entstandenen Werbungskosten“ unverhältnismäßig weit eingeschränkt, wenn das Tatbestandsmerkmal der Einkünfteerzielungsabsicht mit der Prüfungsfrage ergänzt wird, ob hinsichtlich der angestrebten zukünftigen Tätigkeit nach dem Berufsbild beim künftigen Arbeitgeber ein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers weniger als 50 v.…

BFH, StB 2005, 233 ([anhängig] vom 31.12.9999, VI R 90/04)

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