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STB 2005, 402
BFH 
Außergewöhnliche Belastung, Scheidung, Kosten der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung ([unbekannt] vom 30.06.2005, III R 36/03)

Kosten für die Aufhebung und Auseinandersetzung einer früher vereinbarten Gütergemeinschaft sind unabhängig davon, ob sie auf Antrag der Eheleute im Scheidungsverbund durch das Familiengericht oder außergerichtlich vor oder nach der Scheidung getroffen worden sind, für die Eheleute nicht unabwendbar und unvermeidbar und damit nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

BFH, StB 2005, 402 ([unbekannt] vom 30.06.2005, III R 36/03)

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