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STB 2009, 223
BFH 
Befreiung von der Steuerberaterprüfung – verbindliche Auskunft ([unbekannt] vom 31.03.2009, VII R 29/08)

Befreiung von der Steuerberaterprüfung aufgrund einer fünfzehnjährigen Tätigkeit als Sachbearbeiter kann einem ehemaligen Angestellten der Finanzverwaltung nach § 38 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a StBerG nur dann gewährt werden, wenn dieser eine einem Beamten des gehobenen Dienstes gleichwertige Aus- oder Vorbildung besaß.

BFH, StB 2009, 223 ([unbekannt] vom 31.03.2009, VII R 29/08)

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