Der einzelne Baum-Best and als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut eines Forstbetriebs – Der Bestand ist kein abnutzbares Anlagevermögen – stehendes Holz ist einvom Grund und Boden getrennt zu bewertendes Wirtschaftsgut – keine Wiedereinführung der pauschalen Waldwertminderung
StB 2008, S. 389
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