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STB 2006, 325
BFH 
Durchführung von Sprachstudienaufenthalten als Reiseleistungen ([unbekannt] vom 01.06.2006, V R 104/01)

Die Leistungen eines Unternehmers, der die Durchführung von Sprachstudienaufenthalten im Ausland einschließlich Beförderung und Betreuung im eigenen Namen anbietet, können als einheitliche Leistung unter die Sonderregelung des § 25 UStG für Reiseleistungen fallen. Auf den Zweck oder die Dauerdes Auslandsaufenthalts der Teilnehmer kommt es insoweitnicht an.

BFH, StB 2006, 325 ([unbekannt] vom 01.06.2006, V R 104/01)

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