Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist – Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut/unselbständiger Teil eines anderen verbundenen Wirtschaftsguts – Keine Anwendung von IAS bzw. IFRS – Nutzungsdauer – Anwendung der AfA-Tabellen
StB 2011, S. 218
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