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STB 2016, 245
BFH 
Entschädigungszahlung an Berufsfeuerwehrleute für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit ([unbekannt] vom 14.06.2016, IX R 2/16)

Entschädigungszahlungen, die ein Feuerwehrbeamter für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit erhält, sind steuerbare Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit.

BFH, StB 2016, 245 ([unbekannt] vom 14.06.2016, IX R 2/16)

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