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STB 2009, 222
BFH 
Entziehung aus zollamtlicher Überwachung bei fehlerhafter elektronischer Versandanmeldung – Zwingende Angabe des Beladeorts – Entstehung der Abgabenschuld nach Art. 203 ZK auch bei Schuldlosigkeit ([unbekannt] vom 17.03.2009, VII R 17/07)

Für die Aufrechterhaltung der zollamtlichen Überwachung über eine zu versendende Ware bedarf es grundsätzlich einer Versandanmeldung, in welcher der Gegenstand der Anmeldung in den für ihn wesentlichen Beziehungen entsprechend den Erfordernissen des Einheitspapiers bzw. des Anhangs 37a ZKDVO dahin richtig bezeichnet ist, von wo die Ware wohin versendet werden soll. Die Annahme einer in wesentlicher Beziehung unzutreffenden Versandanmeldung (hier: falscher Beladeort) ist, …

BFH, StB 2009, 222 ([unbekannt] vom 17.03.2009, VII R 17/07)

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