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STB 2017, 47
BFH 
Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit Zweigniederlassung im Ausland bei einem dort geltenden strafbewehrten Bankgeheimnis – völkerrechtlich zu beachtendes Territorialitätsprinzip – Anspruch auf rechtliches Gehör – Vermutung des § 119 Nr. 3 FGO ([unbekannt] vom 16.11.2016, II R 29/13)

Ein inländisches Kreditinstitut ist verpflichtet, in die Anzeigen nach § 33 Abs. 1 ErbStG auch Vermögensgegenstände einzubeziehen, die von einer unselbständigen Zweigniederlassung im Ausland verwahrt oder verwaltet werden, selbst wenn dort ein strafbewehrtes Bankgeheimnis zu beachten ist.

BFH, StB 2017, 47 ([unbekannt] vom 16.11.2016, II R 29/13)

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