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STB 2007, 202
BFH 
Erhöhung der Vergnügungsteuer auf Geldspielgeräte in Spielhallen in Berlin, Verfassungsmäßigkeit ([unbekannt] vom 26.02.2007, II R 2/05)

Die mit Wirkung ab 1. 7. 2000 in Berlin erfolgte Erhöhung der Vergnügungsteuer für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen auf 600 DM ist verfassungsgemäß, sofern der Stückzahlmaßstab weiterhin beibehalten werden durfte. Das ist der Fall, wenn die Einspielergebnisse der einzelnen derartigen Geräte im Regelfall nicht mehr als 25 v.H. nach oben oder nach unten vom Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten abweichen.…

BFH, StB 2007, 202 ([unbekannt] vom 26.02.2007, II R 2/05)

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