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STB 2019, 367
FG Münster 
Erkennbarkeit der Ermittlung durch die Steuerfahndung ([unbekannt] vom 19.02.2019, 12 K 19/14 E, 12 K 19/14 AO)

Beginnen die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen einer Landesfinanzbehörde vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Steuerpflichtigen mit Ermittlungen der Besteuerungsgrundlagen, läuft die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 5 S. 1 AO insoweit nicht ab, bevor die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind.

FG Münster, StB 2019, 367 ([unbekannt] vom 19.02.2019, 12 K 19/14 E, 12 K 19/14 AO)

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