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STB 2005, 163
BFH 
Gewerbesteuerumlage im Organkreis nur bei zivilrechtlicher Verpflichtung ([unbekannt] vom 21.12.2004, I R 107/03)

Ohne eine vertragliche Grundlage scheidet die gewinnmindernde Berücksichtigung einer Gewerbesteuerumlage bei der Organgesellschaft jedenfalls dann aus, wenn beim Organträger wegen eigener Verluste keine Gewerbesteuer anfällt und deswegen kein gesetzlicher Ausgleichsanspruch gegenüber der Organgesellschaft entsteht.

BFH, StB 2005, 163 ([unbekannt] vom 21.12.2004, I R 107/03)

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