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STB 2005, 161
BFH 
Häusliches Arbeitzimmer, Nutzung zur Erzielung verschiedener Einnahmen, Umfang des Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzugs, Vermutung für Arbeitsplatz im Betrieb ([unbekannt] vom 14.12.2004, XI R 13/04)

Nutzt ein selbständig tätiger Steuerpflichtiger sein häusliches Arbeitszimmer zu 20% zu beruflichen Zwecken und steht ihm für diese Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, so kann er 20% seiner tatsächlichen Aufwendungen, nicht aber pauschal 1250 € als Betriebsausgaben absetzen.

BFH, StB 2005, 161 ([unbekannt] vom 14.12.2004, XI R 13/04)

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