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STB 2005, 441
BFH 
Im Güterstand der Gütergemeinschaft lebende Landwirtsehegatten als Mitunternehmer ([unbekannt] vom 18.08.2005, IV R 37/04)

Landwirtsehegatten, die im Güterstand der Gütergemeinschaft leben, bewirtschaften ihren Hof als Mitunternehmer. Sie haben im Fall der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG selbst dann eine Gesellschaftsbilanz vorzulegen, wenn es sich um einen Fall von geringer Bedeutung i.S. des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 handelt.

BFH, StB 2005, 441 ([unbekannt] vom 18.08.2005, IV R 37/04)

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