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STB 2007, 446
BFH 
Inhaltliche Anforderungen an einen Vorläufigkeitsvermerk ([unbekannt] vom 12.07.2007, X R 22/05)

Ein Vorläufigkeitsvermerk, der keine Angaben über den Umfang der Vorläufigkeit enthält und bei dem dieser für den Steuerpflichtigen auch weder aufgrund seines dem Erlass des Bescheides vorausgehenden Verhaltens noch aufgrund des Inhalts der Steuererklärung oder des Bescheides erkennbar ist, ist unwirksam, selbst wenn Gegenstand des Bescheides nur eine Einkunftsart ist.

BFH, StB 2007, 446 ([unbekannt] vom 12.07.2007, X R 22/05)

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