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STB 2019, 326
BFH 
Keine Beschränkung der Erbenhaftung nach § 2059 Abs. 1 BGB für Erbschaftsteuerschulden ([unbekannt] vom 04.06.2019, VII R 16/18)

Die vom Erben als Gesamtrechtsnachfolger aufgrund Erbanfalls nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i. V. m. § 1922 BGB geschuldete Erbschaftsteuer ist eine Nachlassverbindlichkeit (Fortführung des BFH-Urteils vom 20.1.2016 – II R 34/14, BFHE 252, 389, BStBl. II 2016, 482).

BFH, StB 2019, 326 ([unbekannt] vom 04.06.2019, VII R 16/18)

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